Auf Bitte des Thüringer Finanzministeriums weist die Stadt Jena noch einmal auf die Auskunftspflicht für Eigentümer zur Feststellung des Grundsteuerwertes hin. Diese Aufgabe obliegt dem Finanzamt und nicht dem Team Gemeindesteuern. Alle Anfragen zur Feststellungserklärung können über die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes 0361 57 3611 800 geklärt werden. Wer am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz war, muss bis zum 31. Oktober eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt elektronisch einreichen. Nur in Härtefällen darf die Erklärung in Papierform abgegeben werden. Für die elektronische Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung Formulare unter www.elster.de bereit. Unter finanzen.thueringen.de gibt es Musteranleitungen. cd
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