Die Bundesregierung hat konkret Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode erlassen. Die beiden Verordnungen gelten für die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Die kurzfristigen Maßnahmen treten am 1. September in Kraft und gelten bis 28. Februar 2023. Dazu gehören die Einschränkung des Betriebs von beleuchteten Werbeanlagen, die Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten und Ladentüren, die nicht dauerhaft offenstehen dürfen. Die mittelfristigen Maßnahmen gelten vom 1. Oktober bis 30. September 2024. Dazu gehören eine verbindliche Pflicht zur Optimierung der Heizung, ein verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung und die Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen. dh
Die Stadt Jena sieht ihre Wander- und Sportwege weiterhin als wichtigen Bestandteil der Lebensqualität und... [zum Beitrag]
Der Stadtrat Jena hat die neue Satzung und Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule Jena einstimmig... [zum Beitrag]
Die Bundeswehr plant in Jena ein neues Musterungszentrum. Darüber wurde Oberbürgermeister Dr. Thomas... [zum Beitrag]
Am 12. Mai wird weltweit der Internationale Tag der Pflege begangen. Der Aktionstag erinnert an den... [zum Beitrag]
Das erste Monitoring zum Jenaer Klima-Aktionsplan ist im Stadtrat vorgestellt und zur Kenntnis genommen... [zum Beitrag]
Die geplante Einrichtung eines Musterungszentrums der Bundeswehr in der Goethe Galerie sorgt für... [zum Beitrag]
Der Stadtrat Jena hat einstimmig eine neue Gebührensatzung für die Ernst-Abbe-Bücherei Jena beschlossen.... [zum Beitrag]
Die Stadt Jena reagiert auf die Ausbreitung einer invasiven Ameisenart im Stadtgebiet. Hintergrund ist... [zum Beitrag]
In seiner aktuellen Videobotschaft greift Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche zwei Themen aus dem... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !