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Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz

Datum: 20.05.2022

Eisenberg: Am Donnerstagnachmittag fiel einer Streife der Autobahnpolizeiinspektion auf der A 9 ein Autotransporter mit Berliner Kennzeichen auf, der mit einem Pkw beladen war. Nach der ersten Prüfung vor Ort war klar, der Fahrer hatte die erforderliche Führerscheinklasse C1, eine Fahrerkarte und das Kontrollgerät schien zu funktionieren. Doch nach genauerer Prüfung konnte festgestellt werden, dass die regelmäßige Zwei-Jahresprüfung des digitalen Fahrtenschreibers seit 2017 abgelaufen war und das Gerät nicht funktionierte. Die gewerbliche Fahrt, die von München nach Leipzig und dann weiter via Flugzeug nach Hongkong gehen sollte, war somit für den 39-jährigen Fahrer vorbei. Der Fahrer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und muss mit etwa 250 Euro rechnen. Der Halter erhält ebenso eine Anzeige auf Grundlage des Fahrpersonalgesetzes und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1 000 Euro rechnen, da laut Polizei von vorsätzlichem Handeln auszugehen ist. Die Anzeigen sowie Mängelscheine für die abgelaufene Hauptuntersuchung und das defekte digitale Kontrollgerät werden dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übermittelt.

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