Mit dem neu verabschiedeten Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung gilt ab Mittwoch im gesamten öffentlichen Nahverkehr und damit auch in den Bussen und Bahnen des Jenaer Nahverkehrs die 3G-Regel. Das bedeutet, dass jeder Fahrgast geimpft, genesen oder getestet sein muss. Als Test reicht ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sei darf. Bei den stichprobenartigen Kontrollen muss dem Kontrollpersonal der jeweilige Nachweis vorgelegt werden. Ohne einen entsprechenden Beleg ist keine Beförderung möglich. Ausnahmen bei der 3G-Regelung gibt es für Minderjährige. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen und Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise.
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