Nach den beschlossenen Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen für Genesene in Thüringen teilt das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises mit, dass als Nachweis der individuelle Quarantänebescheid oder der Laborbefundbericht über die positive PCR-Testung ausreicht. Auf Bundesebene ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in Arbeit, die ebenfalls geimpfte und genesene Personen negativ getesteten Personen gleichstellen will. Die Bundesverordnung sieht über die Thüringer Regelungen weitere Ausnahmen für diesen Personenkreis vor. Das Gesundheitsamt des Saale-Holzland-Kreises prüft derzeit, inwiefern zusätzlich zu dem Qurantänebescheid eine weitere Bescheinigung erforderlich ist. Da diese auch mit den Voraussetzungen auf Bundesebene kompatibel sein soll, wird das Inkrafttreten der Bundesverordnung noch abgewartet. Die Vorbereitungen für die Erstellung eines entsprechenden Nachweises dazu laufen bereits parallel mit Hochdruck. cd
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