Stadtroda: Weil zwei Frauen das Blumenarrangement an einem Haus betrachteten, standen diese auf einem scheinbar privat genutzten Parkplatz. Als die 47-jährige Nutzerin ihren Pkw abstellen wollte, fuhr sie langsam rückwärts, sodass die beiden Damen zur Seite gehen mussten. Ein unabhängiger Zeuge beobachtete dies und informierte die Polizei, da er davon ausging, dass die Fahrzeugführerin die beiden Frauen berührt hatte. Vor Ort konnte alle Beteiligten angetroffen werden. Zu einer Berührung kam es nicht, allerdings hat die Fahrerin die beiden Schaulustigen aufgefordert, den Parkplatz zu verlassen, obwohl dieser nicht eindeutig als Privatparkplatz ausgewiesen war. Deshalb muss sich die 47-Jährige nun wegen Nötigung verantworten.
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Sendung vom 07.05.2026
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