Auch für den Monat Mai wird allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben, die Sondernutzungsgebühr erlassen. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Die Sondernutzungsgebühr wird für diesen Monat nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werdem. Betreiber von gastronomischen Einrichtungen müssen nach Stadt-Angaben keinen gesonderten Antrag für die Aussetzung stellen. cd/Foto: Archiv
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