Am Donnerstag, 15. April, tritt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena in Kraft, in der ein Betrieb von Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche an weitergehende Schutzmaßnahmen gekoppelt wird. Darunter fällt u.a. die Teilnahme an den Schnelltestangeboten der Einrichtungen. Die Organisation der Testangebote bleibt den Einrichtungen überlassen. Die Stadt Jena leistet bei der Beschaffung von Testmaterialien Unterstützung, soweit eine kurzfristige Ausstattung durch den Freistaat nicht gewährleistet werden kann. Laut Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche ist es Ziel, den Präsenzunterricht an Schulen und den Zugang zu Kindergärten und Horten möglichst weiter zu ermöglichen. Für die Jenaer Einrichtungen gelten mit der neuen Allgemeinverfügung u.a. ein Betretungsverbot für Eltern oder andere Personen, die nicht zum Personal der Einrichtung gehören, ein Verbot von Singen und Instrumentalunterricht sowie Sportunterricht in geschlossenen Räumen und die strikte Trennung von Lerngruppen und Abstandsregelungen von Gruppen in Gemeinschaftsräumen. Auf Freiflächen muss ein Abstand von mindestens zehn Metern gewährleistet sein. cd
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