Für Januar 2021 wird allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben, die Sondernutzungsgebühr erlassen. Die Sondernutzungsgebühr wird für Januar 2021 nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden. Das wurde von der Stadtverwaltung mitgeteilt. Die Gastronomen müssen keinen Antrag für die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren stellen.
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