Der Freistaat stellt gemeinnützigen Kinos, freien Theatern und Festivals sowie Einrichtungen der Soziokultur weiterhin Hilfen für ihre Arbeit unter Corona-Bedingungen zur Verfügung. Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung bearbeitet die Anträge seit dem Start der Hilfen im Juli. Bisher wurden rund 240 000 Euro bewilligt. Einrichtungen können ab sofort Anträge mit einer Einnahmen- und Kostenprognose bis Jahresende stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einrichtung bereits in der ersten Förderrunde einen Antrag eingereicht hatte. Die zweite Antragsfrist endet am 15. Oktober. Weitere Informationen gibt es unter www.gfaw-thueringen.de. cd
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