Die Pressemitteilung der Jenaer Stadtverwaltung zur Verkürzung der Sperrzeit für die Gastronomie hat viele Fragen aufgeworfen. Deshalb folgte jetzt eine Klarstellung. Für die Innengastronomie gelten keine zeitlichen Beschränkungen. Für die Außenbewirtschaftung in der Innenstadt gilt bis zum 23. August, dass der Beginn der Sperrzeit für die Nächte von Sonntag auf Montag, Montag auf Dienstag, Dienstag auf Mittwoch, Mittwoch auf Donnerstag und Donnerstag auf Freitag auf 24 Uhr festgesetzt ist. Ab dem 24. August gilt wieder 23 Uhr. In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag gilt die gesetzliche Sperrzeit nach 1 Uhr. Für Musikveranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel gilt unabhängig von den aktuellen Corona-Regelungen weiterhin die Begrenzung auf 22 Uhr. cd/Foto: Archiv
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