Der Freistaat Thüringen fördert ab sofort gemeinnützige Träger im Bereich der Kinos, Festivals, Soziokultur und freien Theater, die wegen Corona finanziell in ihrer Existenz bedroht sind. Das teilte die Thüringer Staatskanzlei mit. Mit der Förderung sollen die Einrichtungen ihre Einnahmeausfälle kompensieren. Die Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss rückwirkend ab 18. März und längstens für die Dauer von vier Monaten gewährt. Eine Antragsstellung ist möglich, wenn die Einnahmen einer Einrichtung nicht ausreichen, um die fortlaufenden Personal- und Sachkosten zu bezahlen. Anträge können ab heute bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen GFAW gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank. Weitere Informationen gibt es unter www.gfaw-thueringen.de. cd/Foto: Archiv
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