In Thüringen wird in diesem Monat das neue Selfie-Ident-Verfahren eingeführt. Das neue Online-Werkzeug steht Kunden der Arbeitsagenturen als freiwillige Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten. Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Die Bundesagentur für Arbeit bietet das „Selfie-Ident-Verfahren“ befristet bis zum 30. September an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet geschehen. cd
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