Die Jenaer Schüler müssen im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Gera in einem Eilverfahren. Die Freie Waldorfschule Jena hatte vergangene Woche Klage gegen diese Bestimmung in der Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung eingereicht. Zur Begründung hieß es, dass die geringen Fallzahlen in Jena keine derartige Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen im Unterricht rechtfertigen würden.
Die Stadtverwaltung teilte am Dienstagabend mit, die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera anzuerkennen. Die Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckungspflicht im Unterricht in der Allgemeinverfügung vom 30.04.2020 werde daher bis auf Weiteres nicht vollzogen. Die Verfügung selbst werde bis zum 10. Mai überarbeitet.
Nach den Vorgaben des Landes Thüringen besteht weiterhin die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in Schultransporten, Pausen und Gängen zu tragen. Zum Schutz vor Infektionen gibt das Gesundheitsamt dennoch die dringende Empfehlung, auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Unverändert hält die Stadt den Ansatz für richtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung die Verbreitung der Aerosole in geschlossenen Räumen abschwächen kann.
Alternativ gibt es auch andere Möglichkeiten, das Ziel eines wirksamen Infektionsschutzes zu erreichen. Bereits in der Allgemeinverfügung vom 30.04.2020 hatte die Stadt Jena stringente Hygienekonzepte als weitere Schutzmaßnahme vorgesehen. An der Erstellung solcher spezifischen Konzepte durch die Schulen sowie die Prüfung durch das Gesundheitsamt hält die Stadt daher fest. Innerhalb kürzester Zeit haben nach Angabe der Stadtverwaltung 25 von 36 Jenaer Schulen ein Konzept vorgelegt. cf
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