Sonderzahlungen an Beschäftigte in der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 1 500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Erfasst werden Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitgeber zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember über den vereinbarten Arbeitslohn hinaus gewähren. Ein entsprechendes Schreiben hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den Ländern herausgegeben. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert sagte, mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen werde die besondere Leistung der Beschäftigten im Handel, im Gesundheitswesen und in den Sozialeinrichtungen gewürdigt. Bei Fragen können sich Unternehmen telefonisch an die Finanzämter wenden. cd
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