Selbst in Ausnahmesituationen wie dieser ist sicheres Wohnen für alle Verantwortlichen in Thüringen ein selbstverständlicher Grundsatz. Der Thüringer Minister für Infrastruktur, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, erklärt, dass der Kündigungsschutz wegen ausbleibender Mietzahlungen zunächst für drei Monate gilt und um weitere drei Monate verlängert werden kann. Das Geld müsse aber in kleinen Raten bis spätestens Juni 2022 gezahlt werden. Viele Wohnungsunternehmen befürchten jedoch, dass eine große Anzahl Mieter aus Angst vor der Zukunft diese neue Regelung nutzen werden, um sich einen finanziellen Spielraum zu schaffen, erklärt Frank Emrich, Direktor vom Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Eine finanzielle Auffanglösung haben Mieterbund und Wohnungswirtschaft in Form eines Solidarfonds vorgeschlagen. Mietern sollten im Onlineverfahren zinslose Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Sobald die Kapazitäten bei den Behörden es zulassen, sollte dann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Umwandlung in Wohngeld vorliegen.
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