Die Stadt Jena erlässt allen Verkaufsstellen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise schließen mussten, die Sondernutzungsgebühr für Klappaufsteller, Warenauslagen und ähnliches auf kommunalen Flächen für den Monat April. Ein Antrag muss nach Stadt-Angaben nicht gestellt werden. Die Sondernutzungsgebühr wird im April nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden. Das gilt für alle Geschäfte und Einrichtungen, die aufgrund der Allgemeinverfügung „Schließung von Verkaufsläden und Einrichtungen" vom 20. März nicht öffnen dürfen. Bereits am 17. März hatte die Stadt Jena allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen haben, die Sondernutzungsgebühr für den Monat April erlassen. cd
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