Die Stadt Jena erlässt allen Verkaufsstellen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise schließen mussten, die Sondernutzungsgebühr für Klappaufsteller, Warenauslagen und ähnliches auf kommunalen Flächen für den Monat April. Ein Antrag muss nach Stadt-Angaben nicht gestellt werden. Die Sondernutzungsgebühr wird im April nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden. Das gilt für alle Geschäfte und Einrichtungen, die aufgrund der Allgemeinverfügung „Schließung von Verkaufsläden und Einrichtungen" vom 20. März nicht öffnen dürfen. Bereits am 17. März hatte die Stadt Jena allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen haben, die Sondernutzungsgebühr für den Monat April erlassen. cd
Ab dem 25. April verwandeln sich Engelplatz und Theatervorplatz in eine Kreativ-Zone. Dann kehrt das... [zum Beitrag]
Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche und der Landrat des Saale-Holzland-Kreises, Johann Waschnewski,... [zum Beitrag]
Der Kommunalservice Jena lädt gemeinsam mit dem Stadtforstamt Jena am Freitag, 24. April 2026, zur... [zum Beitrag]
Digitalisierungsmaßnahmen rund um Datensammlungen und KI wird häufig nachgesagt, sie seien Lösungen auf... [zum Beitrag]
Vom 24. bis 26. April 2026 ist Jena Gastgeber der Jahreshauptversammlung der Internationalen... [zum Beitrag]
Der Jenaer Nahverkehr feiert in diesem Jahr sein 125jähriges Bestehen. Die erste Fahrt am 1. April 1901... [zum Beitrag]
Jede noch so kleine Bewegung ist eine Qual: Zwei von drei Menschen über 65 Jahre leiden täglich unter... [zum Beitrag]
Zwischen 25. April und 9. Mai wird in zahlreichen Ortsteilen ein Maibaum gesetzt und damit traditionell... [zum Beitrag]
Das Seniorenbüro der Stadt Jena lädt am 5. Mai zum Tanztee in das Hotel Schwarzer Bär ein. Von 14:00 bis... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !