Vor zwei Jahrzehnten – am 1. Mai 1999 – wurde die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission in Jena eingerichtet. Seitdem beraten Ärzte, Juristen, Medizintechniker, Pflegende und Geisteswissenschaftler, wenn am Menschen oder mit menschlichem Material geforscht werden soll. Sie bilden die Ethik-Kommission der Friedrich-Schiller-Universität an der Medizinischen Fakultät. Diejenigen, die ihre Projekte bei ihnen vorstellen, wollen ein diagnostisches oder therapeutisches Verfahren untersuchen, das bisher in dieser Form nicht üblich ist. Seit 2014 ist die Beratung durch eine Ethik-Kommission durch eine EU-Verordnung auch gesetzlich vorgeschrieben. Im Jahr 2000 wurden 197 Anträge vorgelegt. Heute sind es rund 400 pro Jahr.
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