Im Straßenverkehr ist ein Sicherheitsabstand wichtig und schützt vor Unfällen - auch beim Überholen. Darauf weist die Verkehrsorganisation der Stadt Jena hin. Nach neuesten Gerichtsurteilen soll der seitliche Sicherheitsabstand von Fahrzeugen zu Radfahrern mindestens 1,50 m betragen. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass solche seitlichen Abstände auch Fahrzeuge inklusive Radfahrer einhalten müssen, die einen Fußgänger überholen. Insbesondere Kinder, ältere und behinderte Menschen werden durch eng vorbeifahrende Fahrzeuge immer wieder gefährdet. Besonders in Fußwegbereichen, die für den Radverkehr frei gegeben sind, ist besondere Vorsicht geboten. 2018 haben sich insgesamt 62 Radfahrer bei Verkehrsunfällen verletzt, die sie selbst verursacht haben. Gleichzeitig haben sich 13 Fußgänger bei Verkehrsunfällen verletzt, an denen sie selbst Schuld waren. cd/Foto: Archiv
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