Der Trägervorstand des Fanprojekts Jena hat sich mit einem Schreiben an das DFB-Bundesgericht entschieden gegen Veröffentlichungen des DFB verwahrt. Dabei geht es um die Berufungsverhandlung gegen den FC Carl Zeiss Jena wegen Vorkommnissen beim Spiel der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals gegen den 1. FC Union Berlin1. Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Schiedsgerichtes hatte nach der Verhandlung zur Urteilsbegründung u.a. darauf verwiesen, dass es insbesondere „keine wirksame Kontrolle des im Stadion befindlichen Fanprojekts“ gegeben habe. Bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung war der Ärger bei Vorstand und Mitarbeitern groß, man einigte sich aber darauf, die offizielle Urteilsbegründung abzuwarten. Diese enthält nach Rücksprache mit dem FC Carl Zeiss Jena jedoch keinerlei Verweis auf das Fanprojekt.
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