Die Stadt Jena hat heute im aktuellen Amtsblatt eine Allgemeinverfügung zum Wagenplatz in Löbstedt veröffentlicht. Mit ihr wird die Nutzung „ortsfester Bauwagen, Wohnwagen und sonstiger ortsfest aufgestellten Fahrzeuge“ auf dem Platz untersagt und deren Beseitigung angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am 23. November in Kraft. Es wird eine Frist von einem Monat zur Umsetzung gewährt. Das Aufstellen und Nutzen der Fahrzeuge verstoße gegen baurechtliche, naturschutzrechtliche und wasserhaushaltsrechtliche Vorschriften. Der Wagenplatz war zunächst als Übergangslösung geduldet worden. Das Landesverwaltungsamt hatte den Oberbürgermeister nach Stadt-Angaben auf die grundsätzliche Pflicht zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände hingewiesen. Der Aufforderung zur Räumung des Platzes zum 1. November waren die Bewohner nicht nachgekommen. cd Foto: Archiv
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