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Abstand zu gering: 1 000 Euro Bußgeld

Datum: 15.12.2017

Eisenberg: Ein Autofahrer drängelte am Dienstagvormittag auf der A 9 kurz nach der Landesgrenze Richtung München besonders dreist. Bei 170 km/h hielt er mit seinem Wagen einen Abstand von nur neun Metern zum Vordermann ein. Man kann somit von einer vorsätzlichen Unterschreitung des bei dieser Geschwindigkeit vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von 68 Metern sprechen. Allein hierfür wird das normale Bußgeld von 320 Euro verdoppelt. Da noch eine Gefährdung dakommt, können die 320 Euro auf 960 Euro verdreifacht werden. Die Gefährdung ergibt sich aus dem bei dieser Geschwindigkeit vorhandenen Abstand von nur 0,2 Sekunden zwischen beiden Fahrzeugen. Bremst der Vordermann also, zum Beispiel wegen eines Hindernisses auf der Fahrbahn, hat der Fahrer dahinter keine Chance, zu reagieren und es kommt zum Unfall. Zu dem Bußgeld von 960 Euro kommen noch ein zweimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

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