Am Thüringer Oberlandesgericht in Jena wird am 19. Oktober der erste Zivil-Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem sogenannten VW-Abgasskandal verhandelt. Laut Pressesprecher Jan Boller erwarb die Klägerin 2013 ein Gebrauchtfahrzeug vom Typ Touran bei dem beklagten Autohaus. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals verlangte die Klägerin 2015 von dem Autohaus per Klage die Rücknahme des Fahrzeugs und die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von knapp 30 000 Euro. Das Landgericht Gera hatte die Klage im Dezember 2016 mit der Begründung abgewiesen, dass zwar ein Mangel vorliege, dieser aber behebbar sei. cd
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