Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe soll in Thüringen gebührenfrei möglich sein. Entsprechend einer zeitnah mit dem Finanzministerium abzustimmenden Anordnung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales dürfen die Standesämter für die ab 1. Oktober 2017 mögliche Erklärung zur Umwandlung keine Verwaltungsgebühren erheben. Nach den geltenden Bestimmungen ist die Höhe der Gebühr für die Umschreibung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht geregelt. Die geplante Anordnung des Ministeriums erfolgt im Vorgriff auf die vorgesehene gebührenfreie Regelung in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums, die voraussichtlich zum Januar 2018 wirksam werden soll.
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