Die Stadtverwaltung hat die Grundlage für die Ordnung in Jena gründlich überarbeitet. Sie ist unter dem Namen „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena" im Amtsblatt 31/17 veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Zahlreiche Anregungen von Bürgern wurden berücksichtigt. So ist es ab sofort erlaubt, Plastik-Pfandflaschen und Pfanddosen neben öffentliche Papierkörbe zu stellen. Als Maßnahme gegen Lärmbelästigung in den Sommermonaten müssen öffentliche Freiluftveranstaltungen nun angezeigt werden und grundsätzlich um 22 Uhr beendet sein. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. In der Innenstadt dürfen außerdem nur noch maximal zwei Musikanten oder Schauspieler gleichzeitig auftreten. Neu ist auch, dass Schriftzüge oder Bilder auf öffentlichen Gebäuden, Straßen und Denkmälern nicht aufgemalt werden dürfen, auch nicht mit Sprühkreide. Eine Ausnahme bildet normale Straßenmalkreide. Vereinfacht wurden die Regeln zum Aufhängen von Wahlplakaten. Außerdem ist es im gesamten Stadtgebiet untersagt, im öffentlichen Bereich frei lebende Tiere zu füttern. Die Verordnung für Hausnummern wurde hingegen gelockert. Es müssen keine arabischen Zahlen mehr verwendet werden. Zum Schutz der städtischen Grünflächen ist das Befahren und Parken ausdrücklich verboten.
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