Die Wohngeldbehörde im Landratsamt weist darauf hin, dass das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts zu großen Teilen am 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Mit dieser Reform werden erstmals seit 2009 die Voraussetzungen zum Bezug von Wohngeld verbessert.Die Leistungen werden vor allem durch die Anhebung der Miethöchstbeträge und der Tabellenwerte erhöht. So steigt zum Beispiel der Miethöchstbetrag in der Mietenstufe II, die für den Saale-Holzland-Kreis gilt, für einen 1-Personen-Haushalt von 308 Euro auf 351 Euro und für einen 2-Personen-Haushalt 380 Euro auf 425 Euro. Heizkosten werden nach wie vor nicht berücksichtigt. Zur Prüfung eines Wohngeldanspruches ab Januar 2016 können Anträge ab sofort gestellt werden. Auch bei bisher abgelehnten Anträgen muss ein neuer Antrag gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter Tel. 036691/70-632 oder 70-615.
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