Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge an der Universität Jena endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli. Von den insgesamt rund 150 Studiengängen und -fächern sind 14 zulassungsbeschränkt. In der Regel ist der sogenannte „NC" - Numerus clausus - entscheidend. Er gibt den Wert der Abiturdurchschnittsnote an, der mindestens erforderlich ist, um für das Studium zugelassen zu werden. Diesen legt die Uni Jena nicht selbst fest. Die Studienplätze werden in einem Verfahren gemäß des Thüringer Hochschulzulassungs- und -zugangsrechts vergeben. Einer der zulassungsbeschränkten Studiengänge ist der Bachelor- sowie Lehramtsstudiengang Biologie. Für das 1. Fachsemester in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin ist eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund unter www.hochschulstart.de erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-jena.de. cd
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