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Nach der Ausbildung arbeitslos melden

Datum: 10.06.2015
Rubrik: Wirtschaft

Nicht immer ist eine Übernahme nach der Ausbildung in den Betrieb möglich. In diesem Fall hilft die Agentur für Arbeit Jena und unterstützt bei der Suche nach einen Arbeitsplatz. Für Personen, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, ist gesetzlich geregelt, dass sie sich drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages arbeitsuchend melden müssen. Anders ist es bei den jungen Facharbeiterinnen und Facharbeitern, die ihre betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben. Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Die Arbeitsvermittler nehmen das Bewerberprofil auf, beraten zum Arbeitsmarkt und können auch finanziell durch die Übernahme von Bewerbungskosten etc. unterstützen. Für Personen, die ein Studium planen oder ins Ausland gehen wollen, bieten die Agentur individuelle Beratung an. Die Meldung zur Arbeitssuche ist einfach per Telefon unter 0800 4 5555 00 oder elektronisch unter www.arbeitsagentur.de/eservice möglich.

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