Anträge auf Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit können noch bis zum 31. März gestellt werden. Diese finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt. Die Fördermittel sind u.a. für zentrale und dezentrale Dankeschönveranstaltungen, für Weiterbildungskosten, zur Förderung des Ehrenamtes, die Gewinnung neuer Freiwilliger sowie für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Anträge stellen können Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind auf der Internetseite der Stadt Jena unter www.jena.de zu finden. cd
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