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Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

Datum: 02.03.2015
Rubrik: Vermischtes

Zwischen dem 14. und 28. März darf nur außerhalb der Jenaer Tallage zwischen Montag und Sonnabend Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Darauf verweist die Stadtverwaltung. Das gilt für  die Ortsteile Münchenroda, Remderoda, Cospeda, Isserstedt, Lützeroda, Vierzehnheiligen, Krippendorf, Closewitz, Ilmnitz, Maua und Leutra. Beim Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt sind Mindestabstände einzuhalten. Der Baum- und Strauchschnitt muss so trocken sein, so dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer verwandt werden. Laub und Grasschnitt darf nicht verbrannt werden. Pflanzliche Abfälle, die in anderen Jenaer Stadtteilen anfallen, sind über die Biotonne bzw. auf den Wertstoffhöfen zu entsorgen. Weitere Informationen gibt es unter Tel. 03641 49 52 66. cd

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