Für das Haushaltsjahr 2015 können noch Anträge zur Bereitstellung von Fördermitteln der Denkmalpflege gestellt werden. Zuwendungsempfänger können Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sein. Die nachrichtliche Liste der Kulturdenkmale und Denkmalensembles der Stadt Gera kann im Fachdienst Bauvorhaben eingesehen werden. Der Freistaat Thüringen gewährt in begrenztem Umfang Zuwendungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Der letztmögliche Abgabetermin für Fördermittelanträge ist der 30. September beim Fachdienst Bauvorhaben, Untere Denkmalschutzbehörde, Kornmarkt 12, 07545 Gera. Formulare können unter Denkmalschutz@gera.de angefordert werden. cd
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