Rund 3 200 Erwerbstätige in Gera bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn finanzielle Unterstützung vom Jobcenter. Im vergangenen Jahr wurde bei über 1 000 von ihnen der Lohn auf Sittenwidrigkeit geprüft. In 39 Fällen wurde festgestellt, dass die Bezahlung nicht rechtmäßig ist. Das Jobcenter kann die Zahlung der Differenz zum ortsüblichen Lohn vom Arbeitgeber einfordern. Gegenüber 28 Arbeitgebern wurden Ansprüche in Höhe von insgesamt 19 550 Euro geltend gemacht. Betroffen sind überwiegend geringfügige Helfertätigkeiten. Nach allgemeiner Rechtsprechung ist eine Entlohnung sittenwidrig, wenn sie weniger als zwei Drittel des tariflichen oder ortsüblich gezahlten Lohnes erreicht. cd
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