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Beseitigung von Hochwasserfolgeschäden

Datum: 28.10.2013

Das Land plant die an wasserbaulichen Anlagen entstandenen Hochwasserfolgeschäden sowie vorhandene Abflusshindernisse bis zum Ende des Jahres zu beseitigen. So soll ein mögliches Winter- oder Frühjahrshochwasser schadlos im Gewässer und über die Vorländer abgeführt werden. Langfristig werden im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Einklang mit Maßnahmen der EU- Wasserrahmenrichtlinie Konzepte und Planungen zum Hochwasserschutz erarbeitet. Ziel ist, der Weißen Elster wieder mehr Raum für Rückhalt, Eigendynamik und ökologische Entwicklung zu geben. Die Planungs- und Koordinierungsleistungen der derzeitig laufenden Sofortsicherungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Bauüberwachung werden durch die Geologisch Technische Gesellschaft mbH Gera (GTG Gera) durchgeführt. cd

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