Die Stadtverwaltung Gera hat mit der Überarbeitung des Haushaltes 2013 und des Haushaltsicherungskonzeptes begonnen. Nach Bescheid des Landesverwaltungsamtes soll das Haushaltsicherungskonzept bis Ende Juni dem Thüringer Finanzministerium vorgelegt werden. Während der vorläufigen Haushaltführung sind Auszahlungen nur zulässig, wenn dafür eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht oder diese zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Seit Wochenbeginn ist zudem nach Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium ein Wirtschaftsberatungsunternehmen in der Stadtverwaltung tätig. In diesem Zusammenhang werden in einem ersten Schritt die Verwaltungsstrukturen und die Personalausstattung kritisch geprüft. Ferner sollen die wesentlichen auf Ausgabenblöcke auf weitergehende Einsparmöglichkeiten hin untersucht werden.
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