Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn hat im Interesse der Stadt entschieden, dass die Stadt Gera keine Klage gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes betreffs der Besoldung der Oberbürgermeister erhebt. Es gebe Wichtigeres für die Stadt. Die Rechtsaufsicht hatte einen Stadtratsbeschluss vom 14. Juni beanstandet, wonach dem Oberbürgermeister von Gera die Besoldungsgruppe B6 zusteht. Per Gesetz ist für Städte von 60 000 bis 100 000 Einwohnern sowohl die Einstufung B 6 als auch B 5 möglich. Allein von der Größe der Stadt liegt die Einstufung in B 6 näher als B 5. Nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes hätte die Besoldungsgruppe bereits vor der Wahl des Oberbürgermeisters festgelegt werden müssen. Der Amtsvorgänger war in der Besoldungsgruppe B 7 eingestuft und hätte bei Wiederwahl auch B7 weiter erhalten.
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