Die Stadt Jena setzt die Erhebung der Übernachtungssteuer aus. In einem Brief fordert sie die rund 50 Beherbergungsbetriebe auf, die Abgabe nicht länger von ihren Kunden zu erheben. Damit reagiert die Stadt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2012. Das Urteil erklärt die Erhebung der Steuer in Trier und Bingen für teilweise verfassungswidrig. Insbesondere wurde vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht geurteilt, dass Übernachtungen lediglich dann steuerpflichtig sein dürfen, wenn sie privat verursacht wurden. Geschäftsreisende dagegen seien der Steuer nicht zu unterwerfen, weil Kommunen lediglich Steuern auf Umstände der privaten Lebensführung erheben dürften. Da in Jena der Grund für eine Übernachtung nach der bestehenden Satzung nicht erfasst wird, wird die Erhebung der Steuer ausgesetzt. Ob die Satzung gänzlich aufgehoben wird oder der Stadtrat eine modifizierte Erhebung vorschlägt, soll in der Sommerpause geklärt werden.
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