Im Stadtrat hat Stadtentwicklungsdezernent Dirk Lange Vorwürfe zurückgewiesen, wonach beim Bauvorhaben im Wohngebiet „Altes Gut Burgau“ von den Festsetzungen des Bebauungsplans BU06 abgewichen worden sei.
Auf eine Anfrage von Einwohner Roy Pechmann erklärte Lange, dass für das betreffende Baugenehmigungsverfahren keine Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan erforderlich gewesen seien. Sowohl die Zahl der Geschosse als auch die Gestaltung der Gebäude entsprächen den Festsetzungen. Auch die geplanten Stellplätze entlang der Grenzstraße stünden im Einklang mit dem Bebauungsplan.
Zur Nutzung der als Sportplatz ausgewiesenen Fläche erläuterte der Dezernent, dass dort keine genehmigten Deponie- oder Lagerflächen Bestandteil der Baugenehmigung seien. Der Vorhabenträger habe jedoch vorsorglich eine Baustofflagerhalle mit der Stadt abgestimmt, obwohl eine solche Baustelleneinrichtung grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sei. Die Nutzung der Halle wurde für fünf Jahre befristet und kann bei Bedarf verlängert werden.
Auch hinsichtlich möglicher Abweichungen vom Bauablaufplan sieht die Stadtverwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf. Zeitliche Abläufe seien weder Bestandteil des Bebauungsplans noch der Baugenehmigung. Die Einhaltung der genehmigten Vorgaben werde stichprobenartig kontrolliert.
Lange betonte, dass die Verwaltung in engem Austausch mit dem Vorhabenträger stehe und derzeit keine Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Projekts sehe. Zudem lobte er ausdrücklich die kooperative Zusammenarbeit des Eigentümers mit den zuständigen Behörden.
Foto: Archiv
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