SHK: Eine 73-Jährige erstattete am Dienstag Anzeige wegen eines Betrugsdelikts im Zusammenhang mit Investitionen in Kryptowährung. Nach bisherigen Erkenntnissen eröffnete die Frau 2016 ein digitales Wallet, um Geld in Kryptowährungen anzulegen. Hier investierte sie insgesamt zwischen 40.000 und 50.000 Euro. Am Montag wurde ihr dann am Telefon erklärt, dass ihr Konto gesperrt wäre. Für eine Freischaltung müsse sie 5.900 euro an eine deutsche Bankverbindung überweisen. Dieser Aufforderung kam sie nach. Beim Versuch der Rückbuchung über ihre Bank, wurde sie dann durch den Bankmitarbeiter aufgefordert, den Vorfall zur Anzeige zu bringen.
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