SHK: Ein 90-Jähriger erhielt am Mittwochvormittag einen Anruf von einer unbekannten Telefonnummer. Eine Frau eröffnete ihm wahrheitswidrig, er sei Beschuldigter in einem Strafverfahren und müsse eine Geldsumme zahlen. Weiterhin behauptete die Anruferin, gegen ihn sei eine Strafe in Höhe von 7.000 Euro verhängt worden, sie könne ihn jedoch als Anwältin vertreten, wodurch lediglich 1.500 Euro fällig würden. Der Mann erkannte den Betrugsversuch, ließ sich nicht darauf ein und beendete das Gespräch. In der Folge informierte seine 43-jährige Tochter die Polizei. Diese leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges ein.
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