Die Stadt Jena setzt die Grundsteuer für das Jahr 2026 in unveränderter Höhe fest. Die Hebesätze für die Grundsteuer A liegen weiter bei 0 Prozent, für die Grundsteuer B bei 400 Prozent. Für Steuerpflichtige mit gleichbleibender Besteuerungsgrundlage erfolgt die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt. Ein neuer Steuerbescheid wird in diesen Fällen nicht verschickt.
Die Grundsteuer ist vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Kleinbeträge gelten Sonderregelungen. Jahreszahler zahlen zum 1. Juli 2026. Die Stadt empfiehlt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://rathaus.jena.de/system/files/2026-01/01_26.pdf
Die Stadtverwaltung wird im nächsten Stadtrat eine Beschlussvorlage einreichen, die weitreichende,... [zum Beitrag]
Die Stadt Jena reagiert auf die Ausbreitung einer invasiven Ameisenart im Stadtgebiet. Hintergrund ist... [zum Beitrag]
Die geplante Einrichtung eines Musterungszentrums der Bundeswehr in der Goethe Galerie sorgt für... [zum Beitrag]
In seiner aktuellen Videobotschaft greift Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche zwei Themen aus dem... [zum Beitrag]
Die aktuelle Videobotschaft der Stadt übernimmt diesmal Dezernent Johannes Schleußner, da... [zum Beitrag]
Im gestrigen Stadtentwicklungsausschuss wurde die „Innenstadtvision 2035“ vorgestellt. Der... [zum Beitrag]
Nach der Ankündigung der Bundeswehr, bis 2027 ein Musterungszentrum in Jena einzurichten, äußert nun auch... [zum Beitrag]
Der Thüringen-Monitor 2025 zeigt eine hohe Verbundenheit vieler Menschen mit Thüringen und eine starke... [zum Beitrag]
Unter dem Titel „Grundgesetz 2026 – Deutschland in guter Verfassung?“ lädt die Rechtswissenschaftliche... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !