Hermsdorf. Weil er mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war, muss sich ein 17-jähriger Mopedfahrer nun strafrechtlich verantworten. Am Montag fiel einer Polizeistreife auf der Landstraße bei Hermsdorf ein Kleinkraftrad auf, dessen Versicherungskennzeichen noch aus dem Jahr 2024 stammte – erkennbar an der inzwischen ungültigen Farbe. Da der Stichtag für die Gültigkeit neuer Kennzeichen der 1. März ist, stellt die Nutzung eines alten Kennzeichens im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar. Die Polizei kontrollierte den Jugendlichen vor Ort und untersagte die Weiterfahrt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
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