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Anträge auf Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit noch bis 31. März

Datum: 14.03.2012
Rubrik: Soziales

Zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit können noch bis zum 31.März Anträge gestellt werden. Die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellten Mittel werden auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen ausgereicht. Die Anträge  können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gestellt werden. Die Zuwendungen sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen: für zentrale und dezentrale Dankeschönveranstaltungen, für Weiterbildungskosten, zur Förderung des Ehrenamtes/Gewinnung neuer Freiwilliger und für Aufwandsentschädigungen. Das einseitige Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind auf der Internetseite der Stadt Jena „www.jena.de" unter dem Suchbegriff „Ehrenamtsbeirat"zu finden. Das Antragsformular ist bis zum 31. März persönlich oder per E-Mail unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Jena/Dezernat Familie und Soziales, Fachdienst Soziales, Frau Ziller, Carl-Pulfrich-Str. 1, 07745 Jena, Tel.Nr.: 494682/ E-Mail: susan.ziller@jena.de.

 

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