Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden am 10. März erstellt und verschickt. Der Grund für den späteren Versand ist die neue Hebesatzsatzung, die erst am 20. Februar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und die Grundlage für die neuen Bescheide bildet. Erste Fälligkeit für die Grundsteuer wird der 14. April 2025 sein. Zu diesem Datum werden auch die Lastschrifteinzüge vorgenommen.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuerregelung nach Bundesrecht. Als Grundlage hierfür hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 die neuen Hebesätze beschlossen. Trotz der Senkung der Hebesätze kann es für viele Privatgrundstücke zu höheren Steuerbeträgen kommen, da aufgrund der Neubewertung höhere Grundstückswerte vom Finanzamt festgelegt wurden. Die Stadt Jena hat darauf keinen Einfluss. Ansprechpartner für Fragen zur Berechnung der Grundsteuerwerte ist daher auch das zuständige Finanzamt.
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