Die Leerungen vom 23., 24. und 25. Dezember werden vorgezogen und erfolgen bereits am 21., 23. bzw. 24. Dezember. Ab dem 26. Dezember verschieben sich die Entsorgungen auf den jeweils nachfolgenden Werktag. Es gilt wieder die allgemeine Feiertagsregelung.
Das heißt Leerungen vom:
Montag, 23.12. finden am Samstag, 21.12. statt
Dienstag, 24.12. finden am Montag, 23.12. statt
Mittwoch, 25.12. finden am Dienstag, 24.12. statt
Donnerstag, 26.12. finden am Freitag, 27.12. statt
Freitag, 27.12. finden am Samstag, 28.12. statt
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