Vorbehaltlich Stadtratsbeschlusses plant die Stadt künftig mit vier hauptamtlichen Beigeordneten und fünf Geschäftsbereichen. Die Aufgaben der Stadtverwaltung sollen künftig in den folgenden Geschäftsbereichen umgesetzt werden:
Der Geschäftsbereich Zentraler Service bleibt dem Oberbürgermeister zugeordnet. Der Geschäftsbereich Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice wird um das Bürgermeister-Amt ergänzt. Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt gibt die Themen Klimaschutz/ Klimaanpassung ab. Diese werden im Geschäftsbereich Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima angesiedelt. Der Geschäftsbereich Bildung, Jugend, Kultur und Sport übernimmt die Zuständigkeit für Kultur vom Oberbürgermeister.
Die Bewerbungsfrist für die Beigeordneten-Stellen endet am 12. August 2024. In der Sitzung am 21. August 2024 berät der Stadtrat dann den Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung, nach der die Stadt Jena neben dem Oberbürgermeister vier hauptamtliche Wahlbeamte benennen darf. Voraussichtlich im September entscheidet der Stadtrat über die Wahl der Beigeordneten.
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