Die Stadt Jena erlässt eine Allgemeinverfügung für den Zeitraum 10.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024. Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für angemeldete Kundgebungen und Aufzüge. Sie besagt, dass Durchführung von Straßenblockaden untersagt ist, bei denen mittels Traktoren, landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen oder sonstigen Kraftfahrzeugen der Verkehrsfluss innerhalb der Stadt Jena vollständig zum Erliegen kommt. Dies gilt auch für erkennbar langsames Fahren, durch welches der Verkehrsfluss erheblich behindert wird. Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sind möglich, soweit damit kein vollständiges Erliegen des allgemeinen Verkehrsflusses einhergeht und gegenüber Polizei oder Versammlungsbehörde eine Versammlungsleitung benannt wird, die für weitere Abstimmungen dauerhaft zur Verfügung steht.
Der gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Stadt Jena veröffentlicht: https://rathaus.jena.de/de/allgemeinverfuegung-10-15012024
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