Der Jahreswechsel rückt näher und damit das Silvesterfeuerwerk. Das Ordnungsamt des Saale-Holzland-Kreises weist darauf hin das gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz einige Regeln zu beachten sind. Der Verkauf von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) ist nur vom 28. bis 30. Dezember 2023 während der Ladenöffnungszeiten gestattet. Das Abbrennen von Silvesterknallern ist nur am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 für Personen ab 18 Jahren erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Zünden von Silvesterknallern untersagt. Vom Erwerb von Feuerwerkskörpern im Ausland oder Internet wird dringend abgeraten, da diese oft nicht den EU-Normen entsprechen und lebensgefährliche Verletzungen verursachen können. Beim Kauf ist auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung mit "CE"-Zeichen und ein Zulassungszeichen der BAM zu achten.
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