Ab sofort können Förderanträge für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben“ bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Antragsfrist für das Förderjahr 2024 ist der 4. Oktober dieses Jahres. Mit dem Landesprogramm sollen Projekte gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von Familien verbessern oder erhalten. Förderfähig sind Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Es werden Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorarausgaben bezuschusst, Investitionen hingegen nicht. Weitere Informationen finden Sie online auf www.jena.de unter dem Stichwort „Mittel zur Umsetzung familienunterstützender Maßnahmen beantragen“. Jk
Foto: pixabay, jarmoluk
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