Vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform von Bund und Ländern, die ab 2025 wirksam wird, sollen in Jena die Hebesätze überprüft werden. Einer entsprechenden Beschlussvorlage der FDP- und der Bürger für Jena-Fraktionen stimmte der Stadtrat heute mehrheitlich zu. Erklärter Wille des Gesetzgebers ist, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral erfolgt - es soll also insgesamt keine Steuererhöhung geben. Durch die Neubewertung von Grundstücken kommt es im Einzelfall dennoch zu einer höheren bzw. niedrigeren Steuerlast. Die Kommunen können die Höhe der Steuern über die Hebesätze mitbestimmen. In Jena soll jetzt untersucht werden, ob und wie sich das gesamte Grundsteuer-Aufkommen bei gleichbleibenden Hebesätzen verändert. Außerdem soll aufgeführt werden, bei welchen Hebesätzen das Grundsteuer-Aufkommen nach der Reform gleichbliebe. Der Oberbürgermeister wurde ferner beauftragt, eine geänderte Grundsteuerhebesatzung vorzulegen, mit der das Grundsteuer-Aufkommen nach der Reform genau so hoch ist wie zuvor. Ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion fand ebenfalls eine Mehrheit. Dieser sieht vor, die sogenannte "Grundsteuer C" mit zu überprüfen. Diese wird auf unbebaute Grundstücke erhoben. So kann sie der Stadt als Instrument dienen, um die schnellere Bebauung von Grundstücken zu befördern. Zusätzlich sollen Ausnahmeregelungen für die Grundsteuer C überprüft werden, etwa für die Familienvorsorge. jk
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