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Neuerungen beim Bürgergeld

Datum: 27.06.2023
Rubrik: Wirtschaft

Für Bürgergeld-Empfänger gibt es ab dem 1. Juli einige Änderungen. So dürfen Erwerbstätige jetzt bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent mehr Geld behalten. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel. Junge Menschen dürfen ihre Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro behalten. Das betrifft auch alle, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Außerdem gilt diese Regelung in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleiben gänzlich unberücksichtigt. Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro Aufwandsentschädigung behalten. Bei einer medizinischen Rehabilitation muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt. Bei der Beratung und Vermittlung ersetzt der Kooperationsplan die formale Eingliederungsvereinbarung. Dieser ist die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen. Bürgergeld-Bezieher können die ganzheitliche Betreuung als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching ist freiwillig und kann auch eine Ausbildung oder Beschäftigung begleiten. Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Wer seinen Berufsabschluss nachholen will, kann auch unverkürzt gefördert werden. Wem Lese-, Mathe- oder Computer-Kenntnisse fehlen, kann diese leichter aufbessern. Weitere Informationen finden Sie online unter https://service.jena.de/de/arbeitslosengeld-ii-alg-ii-beratung-und-antrag. jk

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